Das Stiftungsorgan ist der Vorstand, dieser ist für die Verwaltung der Delmenhorster Heimstiftung verantwortlich und setzt sich wie folgt zusammen:
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3 Mitglieder des Rates der Stadt Delmenhorst
(die Bestellung erfolgt aus seiner Mitte)
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3 Vertreter/Vertreterinnen der Verwaltung
(diese werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vom Rat der Stadt Delmenhorst bestellt)
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3 Vertreter der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Delmenhorster Heimstiftung
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Ein Vertreter kann als externer Vertreter gewählt werden
(diese werden von den Mitarbeitern der Betriebsversammlung gewählt.)