Die Delmenhorster Heimstiftung als Eigentümer von sechs Wohnungen hat folgende Mietkosten für Personen mit einem Wohnberechtigungsschein (B-Schein) festgelegt:
Kaltmiete |
418,07 € |
Nebenkosten | 110,00 € |
Betreuungspauschale |
51,13 € |
Kleinreparaturen (falls gewünscht) |
5,11 € |
Gesamtkosten zzgl. Kosten für Gas, Wasser und Strom |
584,31 € |
Kaltmiete |
449,67 € |
Nebenkosten |
135,00 € |
Betreuungspauschale |
76,69 € |
Kleinreparaturen (falls gewünscht) |
5,11 € |
Gesamtkosten zzgl. Kosten für Gas, Wasser und Strom |
666,47 € |
Die restlichen sechs Wohnungen sind Eigentumswohnung von Privatpersonen. Hierfür wird kein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt.
Jeder Eigentümer legt für seine Wohnung eigenständig die Mietkosten fest.
In der Pauschale für Kleinreparaturen sind Bagatellschäden bis zu einem Betrag von 51,13 € enthalten.
Frühstück | nach Absprache | |
Mittagstisch täglich | 5,40 € | In der Wohnung |
Mittagstisch monatlich |
155,00 € | In der Wohnung |
Mittagstisch täglich | 4,85 € | Im Speisesaal |
Mittagstisch monatlich | 139,50 € | Im Speisesaal |
Abendessen | nach Absprache |
Alle Preise für die Verpflegung verstehen sich pro Person.
Delmenhorster Heimstiftung
August-Jordan-Straße 5
27753 Delmenhorst
Telefon: 0 42 21/9 98 94–01
Telefax: 042 21 /9 98 94 77
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