Die AWO als Eigentümer von sechs Wohnungen hat folgende Mietkosten für Personen mit einem Wohnberechtigungsschein (B-Schein) festgelegt:
| Kaltmiete | 424,72 € | 
| Nebenkosten | 110,00 € | 
| Betreuungspauschale | 51,13 € | 
| Kleinreparaturen (falls gewünscht) | 5,11 € | 
| Gesamtkosten zzgl. Kosten für Gas, Wasser und Strom | 
 590,96 € | 
| Kaltmiete | 480,06 € | 
| Nebenkosten | 135,00 € | 
| Betreuungspauschale | 76,69 € | 
| Kleinreparaturen (falls gewünscht) | 5,11 € | 
| Gesamtkosten zzgl. Kosten für Gas, Wasser und Strom | 
 696,86 € | 
Die restlichen sechs Wohnungen sind Eigentumswohnung von Privatpersonen. Hierfür wird kein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt.
Jeder Eigentümer legt für seine Wohnung eigenständig die Mietkosten fest.
    In der Pauschale für Kleinreparaturen sind Bagatellschäden bis zu einem Betrag von 51,13 € enthalten.
| Frühstück | nach Absprache | |
| Mittagstisch täglich | 5,40 € | In der Wohnung | 
| Mittagstisch monatlich | 165,00 € | In der Wohnung | 
| Abendessen | nach Absprache | 
Alle Preise für die Verpflegung verstehen sich pro Person.
Delmenhorster Heimstiftung
August-Jordan-Straße 5
27753 Delmenhorst
    Telefon: 0 42 21/9 98 94–01
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