Die AWO als Eigentümer von sechs Wohnungen hat folgende Mietkosten für Personen mit einem Wohnberechtigungsschein (B-Schein) festgelegt:
Kaltmiete | 424,72 € |
Nebenkosten |
110,00 € |
Betreuungspauschale |
51,13 € |
Kleinreparaturen (falls gewünscht) |
5,11 € |
Gesamtkosten zzgl. Kosten für Gas, Wasser und Strom |
590,96 € |
Kaltmiete |
480,06 € |
Nebenkosten |
135,00 € |
Betreuungspauschale |
76,69 € |
Kleinreparaturen (falls gewünscht) |
5,11 € |
Gesamtkosten zzgl. Kosten für Gas, Wasser und Strom |
696,86 € |
Die restlichen sechs Wohnungen sind Eigentumswohnung von Privatpersonen. Hierfür wird kein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt.
Jeder Eigentümer legt für seine Wohnung eigenständig die Mietkosten fest.
In der Pauschale für Kleinreparaturen sind Bagatellschäden bis zu einem Betrag von 51,13 € enthalten.
Frühstück | nach Absprache | |
Mittagstisch täglich | 5,40 € |
In der Wohnung |
Mittagstisch monatlich |
165,00 € | In der Wohnung |
Abendessen | nach Absprache |
Alle Preise für die Verpflegung verstehen sich pro Person.
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