Die AWO als Eigentümer von sechs Wohnungen hat folgende Mietkosten für Personen mit einem Wohnberechtigungsschein (B-Schein) festgelegt:
Kaltmiete | 404,50 € |
Nebenkosten |
100,00 € |
Betreuungspauschale |
51,13 € |
Kleinreparaturen (falls gewünscht) |
5,11 € |
Gesamtkosten zzgl. Kosten für Gas, Wasser und Strom |
560,74 € |
Kaltmiete |
457,20 € |
Nebenkosten |
130,00 € |
Betreuungspauschale |
76,69 € |
Kleinreparaturen (falls gewünscht) |
5,11 € |
Gesamtkosten zzgl. Kosten für Gas, Wasser und Strom |
669,00 € |
Die restlichen sechs Wohnungen sind Eigentumswohnung von Privatpersonen. Hierfür wird kein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt.
Jeder Eigentümer legt für seine Wohnung eigenständig die Mietkosten fest.
In der Pauschale für Kleinreparaturen sind Bagatellschäden bis zu einem Betrag von 51,13 € enthalten.
Frühstück | 2,75 € | In der Wohnung |
Mittagstisch täglich | 4,40 € |
In der Wohnung |
Mittagstisch monatlich |
4,25 € | In der Wohnung |
Kaffee | 1,50 € | In der Wohnung |
Abendessen | 2,75 € | In der Wohnung |
Vollpension | 242,00 € |
Alle Preise für die Verpflegung verstehen sich pro Person.
Delmenhorster Heimstiftung
August-Jordan-Straße 5
27753 Delmenhorst
Telefon: 0 42 21/9 98 94–01
Telefax: 042 21 /9 98 94 77
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